Seit 2026 gibt es in FinanzOnline eine neue Funktion: Bürger:innen können sich bei ihren Steuerangelegenheiten von einer Vertrauensperson vertreten lassen. Dieses Angebot ist kostenlos und freiwillig.
Die Vertretung kann zum Beispiel von Familienmitgliedern, Freund:innen oder Bekannten übernommen werden. Das ist besonders hilfreich für Personen, die ihre steuerlichen Angelegenheiten nicht selbst online erledigen möchten oder für Personen, die keine ID Austria haben.
Wichtige Voraussetzungen:
- Beide Personen müssen volljährig sein.
- Die Vertrauensperson benötigt eine ID Austria für den Einstieg in FinanzOnline.
- Eine Person darf höchstens vier andere Personen vertreten.
Die Vertretung wird mit dem Formular „FONUV1 – Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline“ eingerichtet. Das unterschriebene Formular wird von der Vertrauensperson über ihren eigenen FinanzOnline-Zugang hochgeladen. Die vertretene Person benötigt dafür keinen eigenen FinanzOnline-Zugang.
Das Formular finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline/unentgeltliche-vertretung.html
Die Vollmacht kann jederzeit wieder widerrufen werden. So bleibt jederzeit transparent, wer in FinanzOnline für wen tätig ist.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline/unentgeltliche-vertretung.html