Aufnahme

Folgende Aufnahmearten werden angeboten:

  • Daueraufnahme
  • Übergangspflege (als Zwischenschritt vom Krankenhaus nach Hause)
  • Urlaubsbett

Aufnahme


Sozialhilfe

Zur teilweisen oder gänzlichen Abdeckung der Kosten eines Heimaufenthaltes haben
Bewohner:innen die Möglichkeit, Mittel der öffentlichen Hand (Mindestsicherung) in Anspruch zu nehmen. 

Zur Pflegeplatz-Finanzierung behält das jeweilige Bundesland die Pension oder Rente sowie auch das Pflegegeld der betroffenen Person ein. Der pflegebedürftigen Person steht weiterhin 20 % der Pension und ein Teil des Pflegegeldes zu.

Es ist ratsam, die Frage der allfälligen Kostenübernahme mit dem Sozialhilfeträger zu besprechen. Auskünfte hierüber erteilen die Sozialämter.


Aufnahme



Zuständig