Der Heizkostenzuschuss 2024/2025 in Höhe von € 330,- kann von 14.10.2024 bis 20.02.2025 (online bis 21.02.2025) beantragt werden.
Achtung: Es gibt keine automatische Auszahlung an frühere Anspruchsberechtigte. ALLE PERSONEN müssen einen Antrag stellen.
Der Zuschuss kann persönlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Sozial- und Wohnungsamt beantragt werden. Eine Online-Antragstellung ist unter www.nenzing.at/heizkostenzuschuss möglich.
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag & Donnerstag: 7.30 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 7.30 – 12 Uhr
Freitag: kein Parteienverkehr
Es müssen aktuelle Einkommensunterlagen (z.B. Lohnzettel, Pensionsbescheide, Nachweis über Wohnbeihilfe, Alimente, …) aller Personen im Haushalt vorgelegt werden. Anspruch besteht, wenn das Haushaltseinkommen (netto, ohne Sonderzahlung) folgende Beträge nicht übersteigt:
1 Personen HH: 1.410 €
2 Personen HH: 1.920 €
3 Personen HH: 2.360 €
4 Personen HH: 2.800 €
5 Personen HH: 3.240 €
6 Personen HH: 3.680 €
7 Personen HH: 4.120 €
jede weitere Person: + plus 440 €
Haushalte, die bis maximal 250 € über der Einkommensgrenze liegen, erhalten einen reduzierten Zuschuss.