Heizkostenzuschuss 2025/2026

Symbolbild für Heizkosten

Der Heizkostenzuschuss 2025/2026 in Höhe von maximal € 250,- kann von 13.10.2025 bis 12.02.2026 (online bis 13.02.2026) beantragt werden.

Achtung: Es gibt keine automatische Auszahlung an frühere Anspruchsberechtigte. ALLE PERSONEN müssen einen Antrag stellen.

 

Der Zuschuss kann persönlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Sozial- und Wohnungsamt beantragt werden. Eine Online-Antragstellung ist unter www.nenzing.at/heizkostenzuschuss möglich.

 

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag & Donnerstag: 7.30 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr

Dienstag & Mittwoch: 7.30 – 12 Uhr

Freitag: kein Parteienverkehr

 

Es müssen aktuelle Einkommensunterlagen (z.B. Lohnzettel, Pensionsbescheide, Nachweis über Wohnbeihilfe, Alimente, …) aller Personen im Haushalt vorgelegt werden. Anspruch besteht, wenn das Haushaltseinkommen folgende Beträge nicht übersteigt:

1 Personen HH: 1.410 €

2 Personen HH: 1.920 €

3 Personen HH: 2.360 €

4 Personen HH: 2.800 €

5 Personen HH: 3.240 €

6 Personen HH: 3.680 €

7 Personen HH: 4.120 €

jede weitere Person: + 440 €

 

Haushalte, die bis maximal 200 € über der Einkommensgrenze liegen, erhalten einen reduzierten Zuschuss.

09.10.2025 08:00