Der Heizkostenzuschuss 2025/2026 in Höhe von maximal € 250,- kann von 13.10.2025 bis 12.02.2026 (online bis 13.02.2026) beantragt werden.
Achtung: Es gibt keine automatische Auszahlung an frühere Anspruchsberechtigte. ALLE PERSONEN müssen einen Antrag stellen.
Der Zuschuss kann persönlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Sozial- und Wohnungsamt beantragt werden. Eine Online-Antragstellung ist unter www.nenzing.at/heizkostenzuschuss möglich.
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag & Donnerstag: 7.30 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 7.30 – 12 Uhr
Freitag: kein Parteienverkehr
Es müssen aktuelle Einkommensunterlagen (z.B. Lohnzettel, Pensionsbescheide, Nachweis über Wohnbeihilfe, Alimente, …) aller Personen im Haushalt vorgelegt werden. Anspruch besteht, wenn das Haushaltseinkommen folgende Beträge nicht übersteigt:
1 Personen HH: 1.410 €
2 Personen HH: 1.920 €
3 Personen HH: 2.360 €
4 Personen HH: 2.800 €
5 Personen HH: 3.240 €
6 Personen HH: 3.680 €
7 Personen HH: 4.120 €
jede weitere Person: + 440 €
Haushalte, die bis maximal 200 € über der Einkommensgrenze liegen, erhalten einen reduzierten Zuschuss.