Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplans der Marktgemeinde Nenzing

Ausschnitt der Planbeilage

Die Marktgemeinde Nenzing arbeitet seit einiger Zeit an einem Räumlichen Entwicklungsplan (REP) als zentrale Grundlage für die Gemeindeentwicklung. Der neue Räumliche Entwicklungsplan baut auf dem Räumlichen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2015 auf. Er formuliert Grundsätze, Ziele und Maßnahmen zur Entwicklung der Gemeinde und bildet u.a. den Rahmen für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung. 

Als Ergebnis einer intensiven Befassung mit den Rahmenbedingungen zur Gemeindeentwicklung in den betroffenen politischen Ausschüssen sowie in der Gemeindevertretung und nach Abstimmung mit betroffenen Behörden liegt nunmehr ein Entwurf vor.


Die Marktgemeinde Nenzing stellt diesen Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplans nun zur Diskussion. Dazu startet ein öffentliches Auflageverfahren. Der Entwurf des REP wird vom 16.01.2025 bis 16.02.2025 auf der Gemeindehomepage und im Gemeindeamt zur Einsicht zu Verfügung gestellt. Die persönliche Einsicht im Rathaus ist zu den Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag, von 7.30 – 12 Uhr und am Montag und Donnerstag, von 13 – 18 Uhr) im Zimmer 102 oder Zimmer 116 möglich.


Es besteht die Möglichkeit für alle Nenzinger*innen bzw. sonstige Betroffene, sich in den Prozess einzubringen, sich zu informieren und schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf des REP zu geben. Bevor der REP schlussendlich verordnet werden kann, sind alle eingelangten Rückmeldungen vom Raumplanungsausschuss zu behandeln und der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen.


Der Verordnungsentwurf zum Räumlichen Entwicklungsplan und der Erläuterungsbericht samt dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung werden vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal (www.nenzing.at/Service/Veroeffentlichungsportal/Aushaenge) von 16.01.2025 bis 16.02.2025 veröffentlicht (§ 32e des Gemeindegesetzes).

Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede*r Gemeindebürger*in oder Eigentümer*in von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.


Alle Unterlagen sind auch hier zu finden:


Zur besseren Orientierung stellt die Marktgemeinde Nenzing den Bürger*innen die Plandaten in vergrößerter Form sowie inkl. der Darstellung der Grundstücksgrenzen zur Verfügung:


Schriftliche Änderungsvorschläge können mittels Online-Formular oder mittels dem beigefügten pdf-Formular eingebracht werden:


Informationen zu Grundstücksnummern und zahlreiche weitere Geodaten finden Sie im Geoportal bzw. Vorarlberg Atlas des Landes Vorarlberg: https://vorarlberg.at/-/atlas-vorarlberg

14.01.2025 09:45