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Menschen mit Behinderung erhalten – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – automatisch von der ASFINAG eine kostenlose digitale Jahresvignette für das auf sie zugelassene mehrspurige Kfz. Erforderlich ist, dass sie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Bei einer Neuanmeldung ab dem 1. Dezember 2019 eines entsprechenden Kfz verständigt die jeweilige Kfz-Versicherung die ASFINAG, die die digitale Vignette in weiterer Folge aktiviert.
Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderungen (→ BMF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen