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Beispiele für gültige Bedingungen, Befristungen und Auflagen:
Bei Nichterfüllung der Auflage verliert die/der Bedachte die Zuwendung. Es ist sinnvoll, eine Auflageberechtigte/einen Auflageberechtigten einzusetzen, die/der die Erfüllung der Auflage einklagen kann.
Es gibt aber auch unverständliche, gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen, wie z.B.
Derartige Bedingungen gelten ebenso als nicht beigesetzt wie gänzlich unverständliche oder sinnlose Bedingungen. Das Testament bleibt aber trotzdem gültig.
Es empfiehlt sich, den Rat einer Notarin/eines Notars (ÖNK) oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts (ÖRAK) einzuholen, da bei unüberlegt beigesetzten Klauseln leicht die Gültigkeit des letzten Willens vereitelt werden kann.
§§ 696 bis 711 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)