Unter bestimmten Voraussetzungen hat man Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Treffen diese Voraussetzungen zu, muss auch das Serviceentgelt für die e-card nicht entrichtet werden. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mitbegünstigt.
Nähere Informationen zur e-card gibt es bei der E-Card-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 3311.
Dem Einkommen der/des Versicherten ist jenes der Ehegattin/des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners hinzuzurechnen. Einkommen von sonstigen im Haushalt lebenden Personen werden mit 12,5 Prozent berücksichtigt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger, welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall beifügen müssen.