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Welche Form der Adoption für ein bestimmtes Kind gewählt wird, ist die Entscheidung der leiblichen Mutter. Auch Adoptivbewerberinnen/Adoptivbewerber können entscheiden, in welcher Form sie ein Kind adoptieren möchten.
Die Wünsche der leiblichen Eltern werden bei der Auswahl der Adoptiveltern mitberücksichtigt und sie erfahren einige Daten von diesen (z.B. Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder). Sie erhalten jedoch weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern.
Die leiblichen Eltern erfahren, wo sich ihr Kind befindet und haben die Möglichkeit, Kontakt zu den Adoptiveltern und/oder dem Kind aufzubauen.
Die leiblichen Eltern wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet, können jedoch über die Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat und in Wien das Amt für Jugend und Familie zu den Adoptiveltern Kontakt aufbauen und sich auf "neutralem Gebiet" treffen. Auch Briefe oder Fotos können ausgetauscht werden.
Derartige Vereinbarungen zwischen der freigebenden Mutter und den Adoptiveltern können jedoch nicht eingeklagt werden.
→ Verein Eltern für Kinder
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