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Erwerbseinkommen
Als Erwerbseinkommen gelten
das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz.
Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz