Das Grundkontingent ist ein verbrauchsabhängiger Zuschuss und soll den Begünstigten mit dem Lastprofil "Gewerbe", "Landwirtschaft" und "Haushalt" für den Zeitraum von 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2025 zustehen.
Für die Berechnung des Stromkostenzuschusses gelten folgende Werte:
1. Grundkontingent............................................... 2.900 kWh/Jahr
2. Oberer Referenzenergiepreis................................. 40 Cent/kWh*
3. Unterer Referenzenergiepreis............................... 10 Cent/kWh
*25 Cent/kWh ab 1. Juli 2024
Voraussetzung für die Gewährung des Grundkontingents ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller an der Adresse, an welcher der Zählpunkt betrieben wird, den Hauptwohnsitz hat.
Das Grundkontingent gilt unabhängig davon, wie viele Personen an der Adresse des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sind. Sind mehr als drei Personen dort hauptwohnsitzgemeldet, kann zusätzlich ein Stromkostenergänzungszuschuss gewährt werden (siehe "Was ist der Stromkostenergänzungszuschuss?").