Die Identifikationsnummer wird allen Personen per E-Mail oder Brief zugestellt, die grundsätzlich einen Antrag stellen könnten (sofern alle Voraussetzungen dafür zutreffen). Die erste Aussendung erfolgt um den 17. April 2023. Kontrollieren Sie gegebenenfalls auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Programms.
Beachten Sie allerdings, dass nicht für alle Haushaltszählpunkte tatsächlich ein Antrag erforderlich ist. In den allermeisten Fällen wird der Stromkostenergänzungszuschuss automatisch berücksichtigt.
Wenn Sie das Informationsschreiben mit der Identifikationsnummer verlegt haben, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon zur Strompreisbremse 050 233 780 (erreichbar von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).
Wichtiger Hinweis: Wenn Strom ausschließlich über einen Zählpunkt bezogen wird, der auf einen landwirtschaftlichen Betrieb oder Gewerbebetrieb angemeldet ist, gelten zum Teil andere Regeln.