Gemeindeförderung für Kiki- oder Lastenfahrradanhänger

Münzstapel mit Bäumchen oben drauf

Die Förderbeiträge für die Anschaffung eines Fahrradanhängers für den Kinder- oder Lastentransport wurden geändert. Künftig werden die KIKIs mit einem Unterstützungsbeitrag von 20 % gefördert (max. jedoch € 200,-).


Förderbedingungen:

  • Anschaffung der Fördergegenstände nach dem 18.01.2022 (maßgeblich = Rechnungsdatum); gilt nicht für bereits bisher bestehende Förderungen
  • Die Rechnungsbelege müssen im Original vorgelegt werden.
  • Kauf der Fördergegenstände bei einem/r Händler:in in Vorarlberg (maßgeblich = Standort der Filiale)
  • Auch gebraucht gekaufte Gegenstände können gefördert werden. Ein Kaufbeleg muss vorgelegt werden.
  • Der:Die Antragsteller:in (und das Kind) muss den Hauptwohnsitz in Nenzing gemeldet haben.
  • Pro Antragsteller:in wird maximal ein Stück des jeweiligen Fördergegenstandes gefördert.
  • Sollten im Haushalt des:der Antragsteller:in unbezahlte Rechnungen der Marktgemeinde Nenzing bestehen, wird die bewilligte Förderung mit den Rückständen gegengerechnet.


Weitere Förderungen für Gemeindebürger:innen:

Eltern, die ihre Kinder mit Stoffwindeln wickeln, erhalten für den Kauf der Erstausstattung einen Förderbeitrag in Höhe von 25 % des Einkaufspreises (max. jedoch € 150,-).

Nutzer:innen von Caruso Carsharing können sich die Registrierungsgebühr in Höhe von € 19,90 im Rathaus zurückholen.

Die Anschaffung eines (Elektro-)Lastenfahrrades wird mit einem Förderbeitrag von 10 % des Kaufpreises unterstützt (max. jedoch € 500,-).

Die Errichtung von thermischen Solar-Anlagen und der Einbau einer Hackschnitzel- oder Stückholzheizung werden mit 30 % bzw. 50 % des Landesförderbeitrages unterstützt.

Hundehalter:innen, die den Hundeführschein absolvieren, erhalten einmalig € 110,-.


Hier finden Sie die Förderansuchen.


Ansprechperson für die Stoffwindelförderung

Ansprechperson für sonstige Förderungen

25.06.2026 09:00