Die Förderbeiträge für die Anschaffung eines Fahrradanhängers für den Kinder- oder Lastentransport wurden geändert. Künftig werden die KIKIs mit einem Unterstützungsbeitrag von 20 % gefördert (max. jedoch € 200,-).
Förderbedingungen:
- Anschaffung der Fördergegenstände nach dem 18.01.2022 (maßgeblich = Rechnungsdatum); gilt nicht für bereits bisher bestehende Förderungen
- Die Rechnungsbelege müssen im Original vorgelegt werden.
- Kauf der Fördergegenstände bei einem/r Händler:in in Vorarlberg (maßgeblich = Standort der Filiale)
- Auch gebraucht gekaufte Gegenstände können gefördert werden. Ein Kaufbeleg muss vorgelegt werden.
- Der:Die Antragsteller:in (und das Kind) muss den Hauptwohnsitz in Nenzing gemeldet haben.
- Pro Antragsteller:in wird maximal ein Stück des jeweiligen Fördergegenstandes gefördert.
- Sollten im Haushalt des:der Antragsteller:in unbezahlte Rechnungen der Marktgemeinde Nenzing bestehen, wird die bewilligte Förderung mit den Rückständen gegengerechnet.
Weitere Förderungen für Gemeindebürger:innen:
Eltern, die ihre Kinder mit Stoffwindeln wickeln, erhalten für den Kauf der Erstausstattung einen Förderbeitrag in Höhe von 25 % des Einkaufspreises (max. jedoch € 150,-).
Nutzer:innen von Caruso Carsharing können sich die Registrierungsgebühr in Höhe von € 19,90 im Rathaus zurückholen.
Die Anschaffung eines (Elektro-)Lastenfahrrades wird mit einem Förderbeitrag von 10 % des Kaufpreises unterstützt (max. jedoch € 500,-).
Die Errichtung von thermischen Solar-Anlagen und der Einbau einer Hackschnitzel- oder Stückholzheizung werden mit 30 % bzw. 50 % des Landesförderbeitrages unterstützt.
Hundehalter:innen, die den Hundeführschein absolvieren, erhalten einmalig € 110,-.
Hier finden Sie die Förderansuchen.
Ansprechperson für die Stoffwindelförderung
Ansprechperson für sonstige Förderungen