Rund um den Hund

Eine Gruppe von HundenHundehaltung in NenzingGemeinsam für eine hundefreundliche und saubere Gemeinde!

Nenzing ist eine Wachstumsgemeinde, auch was die Anzahl der Hunde in der Gemeinde betrifft. Um ein freundliches Miteinander von Mensch und Tier zu erhalten, startete die Marktgemeinde Nenzing im Herbst 2017 ein Projekt zum Thema Hundehaltung in der Gemeinde. Ziel war es, eine ortspolizeiliche Verordnung zu erlassen, welche den Bedürfnissen der unterschiedlichen Berührungsgruppen möglichst gerecht wird und Rechtssicherheit sowohl für Hundehalter*innen als auch Nicht-Hundehalter*innen gewährleistet. Zusätzlich zur Verordnung wurden weitere Maßnahmen zur Förderung der Hundefreundlichkeit in der Gemeinde erarbeitet.

Mittels eines Fragebogens holte man sich in einem ersten Schritt ein Stimmungsbild aus den Reihen der Nenzinger Hundehalter*innen ein. Die Ergebnisse dieser Befragung stellten eine wichtige Grundlage für die weiteren Arbeiten rund um die Hundeverordnung dar. Im Anschluss wurden in mehreren Arbeitssitzungen mit Sachkundigen und Betroffenen die schließlich im Dezember 2018 von der Gemeindevertretung beschlossene ortspolizeiliche Verordnung betreffend Hundehaltung und weitere Begleitmaßnahmen erarbeitet.

Weitere Informationen zum Projekt oder zu den grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Hundehaltung in Nenzing erhalten Sie in der Informationsbroschüre "Rund um den Hund" oder im Rathaus bei Frau Laura Scherer.


Die wichtigsten Infos zur Hundehaltung in Nenzing haben wir hier zusammengefasst:

Anmeldung
Wer im Gemeindegebiet von Nenzing einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat diesen längstens innerhalb eines Monats bei der Gemeinde anzumelden.

Abgabepflicht
Wer einen über 3 Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, Hundesteuer in Höhe von 80,- € (2024) je gehaltenem Hund und Jahr zu bezahlen.

Förderung
Die Marktgemeinde Nenzing unterstützt die Absolvierung des Hundeführscheins (Sachkundenachweis und Begleithundeprüfung) mit einem einmaligen Förderbetrag in Höhe von 110,- €. Gleichwertige Ausbildungen werden ebenfalls gefördert. Die Förderung gilt für alle Hundeführscheine, die nach 1.1.2019 abgeschlossen wurden.

Hundeverbot auf Kinderspielplätzen
Auf öffentlichen Kinderspielplätzen in Nenzing dürfen sich keine Hunde aufhalten.

Leinenpflicht
Im geschlossenen Siedlungsgebiet müssen Hunde an der kurzen Leine (max. 1,5 m) geführt werden. Dies gilt auch am Walgauradweg entlang der Ill sowie auf der Alpe Gamp und im Nenzinger Himmel im Nahbereich der Hütten.

Listenhunde / Kampfhunde
Bestimmte Hunderassen gelten als sogenannte Kampfhunde. Die Haltung eines solchen Hundes ist bewilligungspflichtig. Bitte erkundigen Sie sich vor Anschaffung des Tieres im Rathaus zu den Voraussetzungen.

Sorgfaltspflicht
Im gesamten Gemeindegebiet von Nenzing müssen Hunde so geführt werden, dass die Hunde immer unter Kontrolle und im Einwirkungsbereich der*s Halter*in sind.

Umgang mit Weidevieh
Wanderungen und Spaziergänge in Gegenden mit Weidetierhaltung können Gefahren für Mensch und Tier bergen. 10 Tipps für den richtigen Umgang mit Weidetieren finden Sie in der Broschüre weiter unten.

Verunreinigungen
Hundekot muss im gesamten Gemeindegebiet ordnungsgemäß beseitigt werden. Benutzte Hundekotbeutel müssen in den Hundekotbehältern oder im Restmüll entsorgt werden. Kostenlose Hundekotbeutel erhalten Sie in den über 50 im Gemeindegebiet verteilten Entsorgungsstationen oder im Rathaus der Marktgemeinde Nenzing.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken daran, dass Nenzing eine hundefreundliche und saubere Gemeinde bleibt!


Interessante Links und Downloads

Infobroschüre "Rund um den Hund".pdf (1.3 MB)

Verordnung betreffend Hundehaltung

Hundeabgabe-Verordnung

10 Regeln für den richtigen Umgang mit Weidetieren

Förderung des Hundeführscheins - Richtlinie.pdf (0.08 MB)

Förderung des Hundeführscheins - Ansuchen.pdf (0.09 MB)