Veröffentlichungspflicht
Mit 1. Jänner 2023 trat folgende neue Bestimmung in Kraft (Art. 20 Abs. 5 B-VG): 1 „Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe haben Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist.“
Studien
Derzeit liegen keine Studien vor.
Gutachten
Gutachten GST-NR 7030, EZ 781 GB Nenzing vom 24.07.2023 (2.06 MB)
Kosten: € 967,20 (inkl. Umsatzsteuer)
Umfragen
Derzeit liegen keine Umfragen vor.